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2.

MPU wegen Drogen

Während es bei Alkohol zumindest noch Promillegrenzen gibt, gilt bei Drogen absolute Abstinenz am Steuer – egal, ob pflanzlich oder synthetisch. Allein der Verdacht auf Fahren unter Drogeneinfluss kann zur Anordnung einer MPU führen.
 

Unsere Herausforderung ist es, dem Gutachter bei der MPU glaubhaft zu machen, dass Sie wieder dazu in der Lage sind, zukünftig ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr frei von Drogen zu führen.
 

Zusätzlich dazu ist ein Abstinenznachweis eine Grundvoraussetzung für ein positives Gutachten. Sie können bei Begutachtungsstellen oder einem qualifizierten Arzt mit CTU-Kriterien mit Hilfe von Urin- oder Haarscreenings beweisen, dass Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums (mind. 6 Monate) keine Drogen mehr konsumiert haben.

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