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MPU wegen Straftaten

Fahren ohne Führerschein, Fahrerflucht oder Bankraub: Der Führerscheinentzug aufgrund einer oder mehrerer Straftaten führt zwangsläufig zu einer MPU. Dabei können nicht nur Vergehen mit Bezug zum Straßenverkehr, sondern auch Delikte mit einem hohen Aggressionspotenzial wie z.B. Bedrohung, Nötigung, Vergewaltigung und Mord zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
 

Entscheidend für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist zunächst die Einsicht, dass Ihr Verhalten nicht zu entschuldigen ist. Erst  wenn Sie sich über Ihr Fehlverhalten und die Wichtigkeit der körperlichen Unversehrtheit jeder Person im Klaren sind, könnte man Ihnen wieder erlauben, ein Kraftfahrzeug zu führen.

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